Informationen zu Altersbeschränkungen
Erklärung FSK/USK18:
FSK18-Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 JuSchG erfolgt für Videos die Vergabe des Kennzeichnens „Keine Jugendfreigabe“, wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt.
Erklärung USK18:
USK18-Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene geeignet. Zu den Genres gehören Ego-Shooter Action-Adventures und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs.
Bitte beachten Sie die folgenden fanpush-media.de Richtlinien bei der Bezahlung und dem Versand von FSK/USK18 Artikeln:
Abweichende Lieferadresse: Die Angabe einer abweichenden Lieferadresse ist im Bestellprozess nicht gestattet, sobald sich mindestens ein FSK/USK 18 Artikel in Ihrem Warenkorb befindet.
Versand mit Altersprüfung / Identitätsprüfung bei Paketzustellung: Der Empfänger muss persönlich anwesend sein, um die Lieferung entgegenzunehmen. Dabei werden Identität und Volljährigkeit des Empfängers überprüft. Hierzu ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses notwendig. Die Vorlage eines Führerscheins ist zur Aushändigung der Sendung nicht ausreichend. In Deutschland lebende EU-Ausländer verwenden bitte den in ihrem Herkunftsland ausgestellten, gültigen Personalausweis/Reisepass, Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern benötigen ihren gültigen Reisepass.
Eine Lieferung an Postfach- und Packstation-Adressen sowie an Abholstationen (z. B. Paketshops) ist für diese Sendungen nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine vom Empfänger erteilte Vollmacht zum Empfang seiner Sendungen, mit FSK/USK 18 Artikeln, nicht gilt.
Empfänger nicht angetroffen: In der Regel hinterlässt der Zusteller einen Benachrichtigungsschein im Briefkasten des Empfängers, auf dem eine Servicenummer vermerkt ist. Der Empfänger kann dann wie gewohnt die Sendung bei der nächstgelegenen Postfiliale bzw. dem nächstgelegenen Depot abholen. Alternativ kann der Empfänger die Benachrichtigungskarte ausfüllen, um einen erneuten Zustellungsversuch zu beantragen.